Die Mitarbeitervertretung des Kirchenkreises Wittenberg ist zuständig für die mehr als 130 Mitarbeitenden des Kirchenkreises (Kirchenmusiker*innen, Gemeindepädagogen*innen, alle Mitarbeitenden in den Gemeinden ob festangestellt oder geringfügig beschäftigt sowie die Mitarbeitenden in der Kita Zahna).

Unsere Arbeit ist umfassend und dennoch ehrenamtlich.


Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung sind festgeschrieben im Mitarbeitervertretungsgesetz der EKM, dort heißt es im § 35:
Allgemeine Aufgaben der Mitarbeitervertretung:

( 1 ) 1 Die Mitarbeitervertretung hat die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern. 2 Sie hat in ihrer Mitverantwortung für die Aufgaben der Dienststelle das Verständnis für den Auftrag der Kirche zu stärken und für eine gute Zusammenarbeit einzutreten.

( 2 ) Unbeschadet des Rechts des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, persönliche Anliegen der Dienststellenleitung selbst vorzutragen, soll sich die Mitarbeitervertretung der Probleme annehmen und die Interessen auf Veranlassung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin, sofern sie diese für berechtigt hält, bei der Dienststellenleitung vertreten.

( 3 ) Die Mitarbeitervertretung soll insbesondere

  1. Maßnahmen anregen, die der Arbeit in der Dienststelle und ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen dienen,
  2. dafür eintreten, dass die arbeits-, sozial- und dienstrechtlichen Bestimmungen, Vereinbarungen und Anordnungen eingehalten werden,
  3. Beschwerden, Anfragen und Anregungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen entgegennehmen und, soweit diese berechtigt erscheinen, durch Verhandlungen mit der Dienststellenleitung auf deren Erledigung hinwirken,
  4. die Eingliederung und berufliche Entwicklung hilfs- und schutzbedürftiger Personen in die Dienststelle fördern und für eine ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechende Beschäftigung eintreten,
  5. für die Gleichstellung und die Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Dienststelle eintreten und Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele anregen sowie an ihrer Umsetzung mitwirken,
  6. die Integration ausländischer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern,
  7. Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und des betrieblichen Umweltschutzes fördern.