27.05.2014
Debatte um Bestattung

Superintendent Christian Beuchel distanziert sich von dem Vorschlag, den sog. Friedhofszwang aufzuheben.

Nachdem die Mitteldeutsche Zeitung über das Ansinnen berichtete, betonte Beuchel in einem Leserbrief vom 14. Mai 2014 in der MZ, dass sterbliche Überreste kein Privateigentum sind. Wenn der Friedhofszwang aufgehoben wird und jeder seine Toten auf dem eigenen Gelände bestattet, ist dies zu kurz gedacht. Was passiert, wenn das eigene Grundstück einmal verkauft werden muss. Was ist, wenn die Familien zerstritten sind? Ein Friedhof ist ein Ort der Ruhe und ein Ort, der öffentlich und zugänglich für jeden ist. „Es ist absurd“, so Beuchel, diese Räume des Erinnerns aufzugeben.