Freibetrag für Ehrenamt erhöht
Seit dem 1. August 2013 gibt es neue Vordrucke der Bundesanstalt für Arbeit für die Beantragung und Weiterbewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). In diesen Vordrucken werden die Hilfebedürftigen aufgefordert, den Bewilligungsbehörden unter anderem Nachweise in Bezug auf die Art und die Höhe der im Zusammenhang mit einer ehrenamtlichen (steuerfreien) Tätigkeit erzielten Aufwandsentschädigungen vorzulegen.
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